20.06.2008
Ein erster Schritt in die richtige Richtung:
Eine Hörschädigung ist die häufigste angeborene Sinnesbehinderung. Eines von 1.000 Neugeborenen in Deutschland ist davon betroffen. Wird diese Hörstörung nicht rechtzeitig erkannt und medizinisch versorgt, sind die Folgen für den gesamten weiteren Lebensweg des Kindes entscheidend: Kann ein Kind nicht oder nur unzureichend hören, wird es ebenfalls nicht normal sprechen lernen.
Mit einem einfachen und schmerzlosen Test kann eine Hörstörung bereits unmittelbar in den ersten Lebenstagen festgestellt werden. Deshalb zählt dieses Testverfahren – das so genannte Neugeborenen-Hörscreening – in zahlreichen Ländern weltweit zu den Standard-Untersuchungen nach der Geburt.
Seit Jahren setzt sich die Deutsche Kinderhilfe mit dem Projekt BabyHörtest für eine Einführung des Neugeborenen-Hörscreenings auch in Deutschland ein. „Wir werten den heutigen Beschluss auch als Erfolg unseres ständigen Bemühens, die Entscheider im Gesundheitswesen über diese unnötige und einfach zu schließende Lücke zu informieren. Nur: Bei der reinen Diagnose darf es nicht bleiben. Nun kommt es darauf an, dass auch für die sich anschließende Therapie und Frühförderung bei erkannter Hörstörung die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen und Qualitätsstandards gesetzt werden“, so Dr. Daria Scheyka, Wissenschaftliche Leiterin der Deutschen Kinderhilfe.
Weitere Informationen:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Julia Gliszewska
Vorstandssprecherin
Tel. 030/24 34 29 40
Mobil: 01714051719
presse@kinderhilfe.de
www.kinderhilfe.de

