Aktuelles








Die Stimme für Kinder

07.07.2010

Kriminalstatistik 2009: Zahlen von Kindern als Gewaltopfer

Kein Grund zur Beruhigung – Bundeskinderschutzgesetz notwendig
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter und die Deutsche Kinderhilfe stellten heute die Auswertung der Kriminalstatistik 2009 in Bezug auf kindliche Gewaltopfer vor. Hierbei erläuterte der Abteilungspräsident des Kriminalistischen Instituts beim Bundeskriminalamt, Carl-Ernst Brisach, dass die Zahl der kindlichen Tötungsopfer im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken ist.

Im Jahr 2008 hatte Deutschland noch 186 unter vierzehnjährige Tötungsopfer zu beklagen, darunter 137 unter Sechsjährige. Im Jahr 2009 waren es 152, von denen 123 unter sechs Jahre alt waren. Die Zahl der Misshandlungen von unter Vierzehnjährigen stieg hingegen 2009 im Vergleich zum Vorjahr von 4.068 auf 4.081 leicht an (siehe Übersicht).

Auffällig ist, dass die Anzahl der Inobhutnahmen im Jahr 2008 im Vergleich zum Jahr 2007 deutlich angestiegen ist. 2007 wurden 28.200 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen, 2008 waren es 32.300. Betrachtet man diese Tatsache im Zusammenhang mit der Abnahme der kindlichen Tötungsopfer, so wird deutlich, dass die zunehmende staatliche Intervention sowie eine stärkere öffentliche Debatte Früchte tragen. „Die Zahlen verdeutlichen, dass präventive Maßnahmen zwar sehr wichtige Bestandteile im Kinder- und Jugendschutz sind, wenn es um die konkrete Vermeidung von Todesfällen geht, ist staatliche Intervention jedoch unabdingbar. Dies ist ein klares Signal für die Formulierung des Bundeskinderschutzgesetzes“, so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.

„In Zeiten knapper Kassen wird häufig der "Rotstift" zum Kriterium der Fachlichkeit. Die Folgen sind Ambulantisierung, Fallzahlvorgaben, obskure Dienstanweisungen und vor allem Personalkürzungen. Die Finanzierung der Jugendhilfe muss bedarfsgerecht bundesweit einheitlich geregelt sein oder anders formuliert: es darf keine Rolle spielen, ob ein Kind in Bremen oder in Düsseldorf aufwächst!“, so Frau Prof. Kathinka Beckmann, Professorin für klassische und neue Arbeitsfelder der Pädagogik der Frühen Kindheit an der Fachhochschule Koblenz.

„Die gesunkene Zahl der getöteten Kinder ist kein Grund, die Anstrengungen zum Schutz vor Misshandlung und Vernachlässigung der schwächsten Geschöpfe in unserem Gesellschaftsgefüge, unserer Kinder, zurückzufahren. Die wichtigste Grundlage ärztlicher Arbeit, der Informationsaustausch behandelnder Ärzte im Verdachtsfall von Misshandlung oder Vernachlässigung ist noch nicht zufriedenstellend geregelt“, so der stellv. BDK-Bundesvorsitzende Bernd Carstensen.

Eine der großen Herausforderungen zur Bewältigung der nach wie vor andauernden Krise des Kinder- und Jugendhilfesystems in Deutschland und damit für das Bundeskinderschutzgesetz ist die Schaffung einheitlicher Qualitäts- und Diagnosestandards in Deutschland. „Während ein Blinddarm in Berlin ebenso wie in München bezeichnet und behandelt wird, gilt dies für Maßnahmen der Jugendhilfe nicht. Derzeit arbeiten 600 Jugendämter unterschiedlich und uneinheitlich – dies ist eine der wesentlichen Ursachen für die nicht länger hinnehmbare Zahl von annähernd drei toten Kindern pro Woche in Deutschland“, stellte Georg Ehrmann abschließend fest.


Pressekontakt:

Bund Deutscher Kriminalbeamter
Bernd Carstensen
Pressesprecher des Bundesvorstandes
Tel. 0700 235 10000
presse@bdk.de

Deutsche Kinderhilfe e.V.
Julia M. Hofmann
Vorstandssprecherin
Tel. 030/24 34 29 40
Mobil: 0171 405 1719
presse@kinderhilfe.de
www.kinderhilfe.de