Diskussion um Mindestmengen in der Perinatalmedizin
Frühgeburten kündigen sich in aller Regel vorher an. Wenn eine Frau ein
hohes Risiko für eine Frühgeburt aufweist, ist es besonders wichtig,
dass sie ihr Kind in einem Krankenhaus mit einem gut ausgestatteten
Perinatalzentrum zur Welt bringt. Denn dort arbeiten interdisziplinäre
Spezialistenteams, die sehr kleine oder sehr früh geborene Kinder
bestmöglich versorgen und überwachen können. Frühgeborene sollten immer
in einem Krankenhaus mit perinatalem Schwerpunkt geboren werden. Sehr
kleine und/oder sehr Neugeborene sollten in ein sog. Perinatalzentrum
verlegt werden.
Fachleute diskutieren schon länger darüber, welche Rolle die Erfahrung und Übung von Ärzten, Hebammen und Pflegekräften für die Qualität der Versorgung von Frühgeborenen spielt. Ziel der Auseinandersetzung ist es, bei der Versorgung von Säuglingen mit einem sehr geringen Geburtsgewicht und von Frühgeborenen, die vor der vollendeten 32. Schwangerschaftswoche geboren werden, sogenannte Mindestmengen an Betreuungen einzuführen, denn dadurch wird erst die Grundlage entsprechender Erfahrung und Kompetenz geschaffen. Dies würde bedeuten, dass Krankenhäuser diese Säuglinge nur noch dann versorgen dürfen, wenn sie jedes Jahr eine festgelegte Mindestanzahl an Frühgeborenen behandeln. Die Folge wäre eine Zentralisierung von Kliniken auf wenige hoch spezialisierte Facheinrichtungen, die für die Versorgung von Kindern mit geringem Geburtsgewicht zuständig wären. In anderen europäischen Staaten ist eine solche Regionalisierung mit nachweisbarem Erfolg für das Outcome der Kinder geschehen. So konnte Portugal nach einer Zentralisierung der Frauenkliniken von 200 auf 51 eine Senkung der Mortalitätsrate von Frühgeborenen unter 1500 g von 26.9% auf 15.4% erzielen. Damit zählt Portugal in die Gruppe der Länder mit der niedrigsten Säuglingssterblichkeit in Europa.
Experten fordern eine Zahl von mindestens 50 Fällen pro Jahr. Mehrere deutsche Fachpublikationen untermauern diese Forderung mit Fakten. Aus den Studien geht hervor, dass vor allem sehr kleine Frühgeborene, die in Häusern mit wenigstens 50 Fällen behandelt wurden, sowohl eine größere Chance auf Überleben als auch auf ein Leben ohne Einschränkungen haben. So hat die AOK in der sog. Heller Studie dezidiert nachgewiesen, dass die Einführung von Mindestmengen ganz konkret Leben rettet. Bei einer Mindestmenge von 31 Geburten pro Jahr wären dies 91 Kinder, bei 49 gar 110 potentiell vermeidbare Todesfälle. Erst diese Erfahrung schafft die Grundlage für entsprechende Kompetenz in der peri- und neonatalen Versorgung.
Da die Erfahrung, Übung und Verfügbarkeit von Ärzten, Hebammen sowie Pflegekräften und damit die Qualität der Versorgung von Frühgeborenen eine entscheidende Rolle für die Überlebenschancen des Neugeborenen spielen, unterschritt die bislang festgelegte Mindestmenge von 14 Fällen pro Jahr die von Experten geforderte Anzahl von 50 Geburten pro Jahr drastisch. Studien belegen, dass die Überlebenschancen und Lebensqualität der Kinder steigen, wenn sie in spezialisierten Zentren betreut werden. Daher fordert die Deutsche Kinderhilfe eine schnelle Entscheidung der politisch Verantwortlichen, die Mindestmenge von 50 Fällen im Jahr in der neonatologischen Intensivmedizin verbindlich einzuführen. Vermeintliche finanzielle Vorteile einer Klinik dürfen keine Rolle spielen. Denn das Überleben und die Gesundheit eines frühgeborenen Kindes darf nicht davon abhängen, in welcher Klinik es zur Welt kommt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17.6.2010 beschlossen, dass die derzeitige Mindestmenge in der Perinatalmedizin von 14 auf 30 Fälle pro Jahr angehoben wird. Obwohl diese Zahl laut Experten immer noch zu gering ist, ist der Beschluss ein positives Signal für alle Betroffenen.
Fachleute diskutieren schon länger darüber, welche Rolle die Erfahrung und Übung von Ärzten, Hebammen und Pflegekräften für die Qualität der Versorgung von Frühgeborenen spielt. Ziel der Auseinandersetzung ist es, bei der Versorgung von Säuglingen mit einem sehr geringen Geburtsgewicht und von Frühgeborenen, die vor der vollendeten 32. Schwangerschaftswoche geboren werden, sogenannte Mindestmengen an Betreuungen einzuführen, denn dadurch wird erst die Grundlage entsprechender Erfahrung und Kompetenz geschaffen. Dies würde bedeuten, dass Krankenhäuser diese Säuglinge nur noch dann versorgen dürfen, wenn sie jedes Jahr eine festgelegte Mindestanzahl an Frühgeborenen behandeln. Die Folge wäre eine Zentralisierung von Kliniken auf wenige hoch spezialisierte Facheinrichtungen, die für die Versorgung von Kindern mit geringem Geburtsgewicht zuständig wären. In anderen europäischen Staaten ist eine solche Regionalisierung mit nachweisbarem Erfolg für das Outcome der Kinder geschehen. So konnte Portugal nach einer Zentralisierung der Frauenkliniken von 200 auf 51 eine Senkung der Mortalitätsrate von Frühgeborenen unter 1500 g von 26.9% auf 15.4% erzielen. Damit zählt Portugal in die Gruppe der Länder mit der niedrigsten Säuglingssterblichkeit in Europa.
Experten fordern eine Zahl von mindestens 50 Fällen pro Jahr. Mehrere deutsche Fachpublikationen untermauern diese Forderung mit Fakten. Aus den Studien geht hervor, dass vor allem sehr kleine Frühgeborene, die in Häusern mit wenigstens 50 Fällen behandelt wurden, sowohl eine größere Chance auf Überleben als auch auf ein Leben ohne Einschränkungen haben. So hat die AOK in der sog. Heller Studie dezidiert nachgewiesen, dass die Einführung von Mindestmengen ganz konkret Leben rettet. Bei einer Mindestmenge von 31 Geburten pro Jahr wären dies 91 Kinder, bei 49 gar 110 potentiell vermeidbare Todesfälle. Erst diese Erfahrung schafft die Grundlage für entsprechende Kompetenz in der peri- und neonatalen Versorgung.
Da die Erfahrung, Übung und Verfügbarkeit von Ärzten, Hebammen sowie Pflegekräften und damit die Qualität der Versorgung von Frühgeborenen eine entscheidende Rolle für die Überlebenschancen des Neugeborenen spielen, unterschritt die bislang festgelegte Mindestmenge von 14 Fällen pro Jahr die von Experten geforderte Anzahl von 50 Geburten pro Jahr drastisch. Studien belegen, dass die Überlebenschancen und Lebensqualität der Kinder steigen, wenn sie in spezialisierten Zentren betreut werden. Daher fordert die Deutsche Kinderhilfe eine schnelle Entscheidung der politisch Verantwortlichen, die Mindestmenge von 50 Fällen im Jahr in der neonatologischen Intensivmedizin verbindlich einzuführen. Vermeintliche finanzielle Vorteile einer Klinik dürfen keine Rolle spielen. Denn das Überleben und die Gesundheit eines frühgeborenen Kindes darf nicht davon abhängen, in welcher Klinik es zur Welt kommt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17.6.2010 beschlossen, dass die derzeitige Mindestmenge in der Perinatalmedizin von 14 auf 30 Fälle pro Jahr angehoben wird. Obwohl diese Zahl laut Experten immer noch zu gering ist, ist der Beschluss ein positives Signal für alle Betroffenen.

