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Die Stimme für Kinder

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Aktion Frühkindliches Hören

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Die Deutsche Kinderhilfe begrüßt den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Juni 2008, das Neugeborenen-Hörscreening in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Seit dem 1. Januar 2009 ist diese Untersuchung Bestandteil der Kinderrichtlinien.
Bislang ist jedoch die Finanzierung dieser, allen Neugeborenen zur Verfügung stehenden Vorsorgeuntersuchung in Krankenhäusern und Arztpraxen nicht gesichert. Damit diese wichtige Untersuchung nicht aus finanziellen Gründen scheitert, muss baldmöglichst eine Entscheidung über die Finanzierung getroffen werden.


Die Aktion Frühkindliches Hören bei der Deutschen Kinderhilfe vertritt die Anliegen hörbehinderter Menschen aus der Sicht von Pädaudiologen, Hörakustikern und Hörgeschädigtenpädagogen für die Öffentlichkeit und sucht vor allem in den gewählten Vertretern der Politik ihre Gesprächspartner. Die Bundesregierung bündelt die umfassenden Initiativen zur Förderung der Kindergesundheit in der Strategie zur Förderung der Kindergesundheit. Damit setzt die Bundesregierung eine nachhaltige Entwicklung in Gang, die weit über das Gesundheitswesen hinaus in alle Bereiche hineinwirkt, die ein gesundes Aufwachsen beeinflussen. Das entspricht genau der Absicht der Aktion Frühkindliches Hören. Daher fordern wir die Bundesregierung  auf, auf eine baldige Lösung zur Finanzierung der Vorsorgeuntersuchungen auf Hörstörungen bei Neugeborenen hinzuwirken. Diese wichtige Maßnahme muss zum Erfolg führen.