Kinder- und Jugendschutz
Kampfhunde
Ein weiteres Jahr ist es unterlassen worden, einheitliche Erfassungsmaßstäbe für potentiell gefährliche Hunde zu schaffen. Als besonders negatives Beispiel für politische Versäumnisse ist die Verfahrensweise in Niedersachsen anzuführen. Gefährliche Hunde werden dort erst nach dem „ersten Biss“ in die Liste gefährlicher Rassen aufgenommen.
Eine sinnvollere Gesetzgebung für die Meldungspflicht von gefährlichen Hunden, welche Tiere mit einer Schulterhöhe über 40 cm und einem Gewicht über 20 kg erfasst, wurde bisher abgelehnt. Insbesondere das Land Niedersachsen birgt ein großes Gefahrenpotential, da dort ohne Einschränkungen jeder Einwohner, sei er drogenabhängig, vorbestraft oder ungeeignet in der Hundehaltung, einen so genannten Kampfhund halten darf.
Lesen Sie die Pressmitteilungen der Deutschen Kinderhilfe hier.
Eine sinnvollere Gesetzgebung für die Meldungspflicht von gefährlichen Hunden, welche Tiere mit einer Schulterhöhe über 40 cm und einem Gewicht über 20 kg erfasst, wurde bisher abgelehnt. Insbesondere das Land Niedersachsen birgt ein großes Gefahrenpotential, da dort ohne Einschränkungen jeder Einwohner, sei er drogenabhängig, vorbestraft oder ungeeignet in der Hundehaltung, einen so genannten Kampfhund halten darf.
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